Jahresabschlusserstellung
Für unsere Mandanten erstellen wir auf Basis der übermittelten oder durch unsere Kanzlei erstellten Finanzbuchführung sämtliche Arten von handels- und steuerlichen Gewinnermittlungen unter Berücksichtigung der aktuellsten handels- und steuerlichen Vorschriften und Wahlrechten zur Optimierung.
- Erstellen von Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie anderen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US-GAAP) sowie Steuerbilanzen auf Grundlage der Buchführung
- Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
- Prüfung Ihrer Buchhaltung und Entwicklung eines Abschlusses
- Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie einer Kapitalflussrechnung
- Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (Überprüfung bestehender Erleichterungsvorschriften für verkürzte Offenlegung bzw. Hinterlegung)
- Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründung sowie Liquidationseröffnungsbilanzen
- Erstellung Zwischenabschlüssen für das monatliche/quartalsweise Reporting an Eigner, Banken und andere Stakeholder
- Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsschlussbilanzen wegen Geschäftsaufgabe/-veräußerung bzw. Liquidation
- Erstellung von Schlussbilanzen z.B. für Umwandlungsvorgänge
- Aufbau eines Controlling Systems und Führung von Kostenrechnungen
- Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen z.B. beim Ausscheiden eines Gesellschafters
- Ermittlung von Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen