Jahresabschlusserstellung

Für unsere Mandanten erstellen wir auf Basis der übermittelten oder durch unsere Kanzlei erstellten Finanzbuchführung sämtliche Arten von handels- und steuerlichen Gewinnermittlungen unter Berücksichtigung der aktuellsten handels- und steuerlichen Vorschriften und Wahlrechten zur Optimierung.
  • Erstellen von Jahresabschlüssen nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) sowie anderen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS, US-GAAP) sowie Steuerbilanzen auf Grundlage der Buchführung
  • Erstellung von Einnahme-Überschuss-Rechnungen
  • Prüfung Ihrer Buchhaltung und Entwicklung eines Abschlusses
  • Erstellung eines Anhangs und Lageberichts sowie einer Kapitalflussrechnung
  • Veröffentlichung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister für Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter (Überprüfung bestehender Erleichterungsvorschriften für verkürzte Offenlegung bzw. Hinterlegung)
  • Erstellung von Eröffnungsbilanzen bei Unternehmensgründung sowie Liquidationseröffnungsbilanzen
  • Erstellung Zwischenabschlüssen für das monatliche/quartalsweise Reporting an Eigner, Banken und andere Stakeholder
  • Erstellung von Aufgabe- und Liquidationsschlussbilanzen wegen Geschäftsaufgabe/-veräußerung bzw. Liquidation
  • Erstellung von Schlussbilanzen z.B. für Umwandlungsvorgänge
  • Aufbau eines Controlling Systems und Führung von Kostenrechnungen
  • Erstellung von Auseinandersetzungsbilanzen z.B. beim Ausscheiden eines Gesellschafters
  • Ermittlung von Unternehmenskennzahlen und Branchenkennzahlen